Italien hebt Beschränkungen für den Gütertransport auf
Für Berufskraftfahrer gibt es in Italien keine Beschränkungen mehr. Dies bedeutet, dass es keine Verpflichtung mehr gibt, die Einreise nach Italien bei den örtlichen Gesundheitsbehörden zu melden oder ein Formular auszufüllen.
Am vergangenen Wochenende stellte das italienische Verkehrsministerium klar, dass ausländische Fahrer bei der Einreise nach Italien nicht mehr den folgenden Bestimmungen unterliegen: Maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden im Falle von Transporten die in Italien enden. Maximale Aufenthaltsdauer von 24 Stunden im Falle eines Transports durch Italien. Die Verpflichtung, die örtlichen Gesundheitsbehörden bei der Einreise zu informieren.
Bis zum 2. Juni müssen ausländische Fahrer, die in Italien tätig sind, noch eine Erklärung in freier Form vorweisen. In dieser wird bestätigt, dass sie als Fahrer arbeiten und derzeit als Fahrer tätig sind. Das Mitführen des Arbeitsvertrags und des Lohnzettels sollte ausreichen, um in freier Form nachzuweisen, dass Sie im internationalen Transportwesen tätig sind.
Das Mitführen des Arbeitsvertrags + Lohnzettels sollte ausreichen, um in freier Form nachzuweisen, dass Sie im internationalen Transportwesen tätig sind. Diese beiden Dokumente sind in vielen europäischen Ländern aufgrund der Gesetzgebung zum Mindestlohn obligatorisch. Die bis zum 18. Mai verwendete italienische Selbstzertifizierung ist daher nicht mehr anwendbar.
Bis zum 2. Juni kann der Gütertransport von/nach Sizilien nur über den Hafen von Messina-Tremestieri erfolgen. Die Regeln für den Güterverkehr von/nach Sardinien bleiben unverändert.
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