Jeder, der oft in Richtung Italien fährt, ist hier schon mehrmals vorbeigefahren. Das Zentrum des Schwerverkehrs ist ein berühmter und berüchtigter Kontrollpunkt kurz vor der Alpenüberquerung. Ein Tropfen verschwitztes Öl, der am Kurbelgehäuse hängt, kann eine enorme Verzögerung verursachen. Gestern ist wieder etwas passiert, das wir nicht ungenannt lassen wollen.
Ein niederländischer Transporter, beladen mit notwendigen medizinischen Hilfsgütern, wurde auf dem schnellsten Weg in ein Krankenhaus in Norditalien gebracht. Leider stellte sich nach Überprüfung des Anhängers heraus, dass eine Bremsscheibe die Mindeststärke von 37 mm einfach nicht erreichte. Im Januar wurde der Anhänger genehmigt. Es wurde festgestellt, dass die Bremsscheibe gestern nur 35 mm groß war. Wegen der möglichen Gefahr durfte die Kombination nicht weiterfahren und der Anhänger musste an Ort und Stelle repariert werden. Bisher nichts Neues unter der Sonne.
Wegen der Korona-Krise durfte der DAF International Truck Service nicht vor Ort sein, und die Inspektoren gaben eine Reihe von Unternehmen in der Nachbarschaft an, bei denen der Anhänger schnell repariert werden konnte. Der Spediteur stimmte dem nicht zu, weil es sich wie eine Arbeitsbeschaffung für die lokale Gemeinschaft anfühlte. Nach der Intervention von Transport in Not durfte der Transporter schließlich zu einem 53 km entfernten DAF-Servicepunkt fahren, um dort repariert zu werden, und dann 53 km zurück zur Endkontrolle. Kurz gesagt, man kann 116 km hin und her fahren, um die Scheibe zu ersetzen, anstatt nach Norditalien hin und her zu fahren, um die wesentlichen Güter zu liefern. In diesem Moment wird der Anhänger repariert…
Apropos Schweiz…
Letzte Woche stellten wir fest, dass die Schweiz aufgrund der Koronakrise zwei Fahrer (Doppelbesatzung) in einem Sprinter nicht zulässt. Dies gilt ausschließlich bei internationalen Transporten. Nach Angaben des Inspektors fallen sie nicht unter die Kategorie „Doppelbesatzung“, wie wir sie bei Lastwagen von über 3,5 Tonnen (oder beim Transport von mehr als 9 Personen) kennen. Also mit beiden Ausweisen des Fahrers in Schlitz 1 und 2 des Fahrtenschreibers. Natürlich ist dies nur erlaubt. So musste einer der Fahrer an der Grenze auf seinen Kollegen warten, der ihn auf dem Rückweg abholte. Wenn zwei Personen in einem Sprinter in der Schweiz arbeiten wollen und eine Arbeitsbewilligung vorweisen können, ist es erlaubt, zusammen zu fahren.
Tschechische Republik
Dies bringt uns zu den neuesten Nachrichten. Seit gestern müssen die Menschen in der Tschechischen Republik den Code 95 haben, um als Beifahrer mitfahren zu können. Wenn jemand nicht berechtigt ist, einen Lastwagen zu fahren, darf diese Person z.B. nicht beim Be- und Entladen helfen.
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